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Der MDK Rheinland-Pfalz führt jährlich ca. 80.000 Begutachtungen für die Pflegeversicherung durch.
An dieser Stelle möchten wir Betroffenen, Angehörigen und andere Interessierte einige Informationen zum Ablauf und zu den gesetzlichen Grundlagen der Begutachtung zur Verfügung stellen.
Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der MDK nur auf Veranlassung der Pflegekassen tätig werden kann. Möchten Sie also einen Antrag stellen oder haben weitere Fragen, sollten Sie sich immer zuerst an Ihre Pflegekasse wenden.
Die Begutachtung zu der Frage, ob und evtl. welche Pflegestufe bei einem Antragsteller besteht, ist ausführlich und verbindlich geregelt in den Pflege-Begutachtungs-Richtlinen.
Der MDK Rheinland-Pfalz kündigt seine Besuche schriftlich an.
Falls Sie als Angehöriger oder sonstige Vertrauensperson an der Begutachtung teilnehmen wollen, steht dem natürlich nichts im Wege.
Da wir unsere Begutachtungsplanung häufig ändern und aktualisieren müssen, können wir Ihnen nicht von Vorneherein immer eine genaue Uhrzeit unseres Besuches mitteilen.
Sollten Sie eine Eingrenzung des Termines benötigen, können Sie sich gerne mit dem für Sie zuständigen Beratungs- und Begutachtungszentrum des MDK Rheinland-Pfalz in Verbindung setzen. Die Adressen finden Sie auf dieser Homepage unter "Standorte".
In dem nachfolgenden Text haben wir Ihnen einige Hinweise zusammengestellt, wie Sie sich auf die Begutachtung des MDK Rheinland-Pfalz vorbereiten können.
Damit bei der Begutachtung keine wesentlichen Informationen vergessen werden, senden wir Ihnen mit der Ankündigung des Hausbesuches das folgende Formular zu.
Wenn es Ihnen möglich ist, füllen Sie dieses bitte aus und legen Sie es dem Gutachter bei dem Hausbesuch vor.
Fragebogen zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit
Die Kriterien zur Feststellung einer Pflegestufe sind im Pflegeversicherungsgesetz festgelegt. Weitere Ausführungsbestimmungen beruhen z. B. auf Entscheidungen der Sozialgerichte und sind ausführlich dargestellt in der o. a. Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit. Eine kurze Zusammenfassung aller wesentlichen Kriterien und Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten.
Kriterien zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit