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Meldungen vom Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz

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Pressemitteilung des Verwaltungsrates des MDK Rheinland-Pfalz

Außerordentliche Kündigung aus 2013 war rechtmäßig – MDK Rheinland-Pfalz obsiegt vor dem OLG Koblenz gegen ehemaligen Geschäftsführer

MDK wird Urteil sorgfältig auswerten und dann über Konsequenzen beraten

Alzey, (08.07.2020)

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz (MDK) hat das Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz zur außerordentlichen Kündigung des früheren MDK-Geschäftsführers Dr. Dr. Gundo Zieres zum 16. Oktober 2013 als "Durchbruch im Verfahren" begrüßt. "Die heutige Entscheidung ist ein wichtiger Erfolg des MDK. Denn das Gericht hat entschieden, dass die Vielzahl der Verstöße Zieres' gegen Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu seinen Gunsten und zu Lasten des MDK die fristlose Kündigung eindeutig rechtfertigt", betonten die alternierenden Verwaltungsratsvorsitzenden Dietmar Muscheid und Martin Schneider heute in einer gemeinsamen Erklärung.

Die beiden alternierenden Verwaltungsratsvorsitzenden kündigten an, das Urteil und seine Begründung würden nunmehr gewissenhaft geprüft, um dann über die möglichen weiteren Schritte zu beraten und zu entscheiden. "Unser Ziel ist, möglichst zeitnah zu klären, wie im Sinne der Beitragszahler Regressforderungen und die Geltendmachung von Kosten, die dem MDK durch das Verfahren entstanden sind, durchgesetzt werden können."

 


Der MDK Rheinland-Pfalz wurde im Berufungsverfahren vor dem OLG Koblenz durch Kunz Rechtsanwälte vertreten. Kunz Rechtsanwälte ist eine Wirtschaftskanzlei in der Region Rheinland-Pfalz/Rheinland/Saarland. Die Betreuung erfolgt durch ein Team bestehend aus dem Arbeitsrechtspartner Marcus Menster sowie den Rechtsanwälten Michael Kraus und Eckhard Kunz (alle Standort Koblenz).

Ansprechpartner für die Presse
Dirk Metz Kommunikation | Frankfurt am Main | Tel 069/2400 8445

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