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Meldungen vom Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz

Medizinischer Dienst Bund | Pressemitteilung | Essen |

Erster Schritt zur Flexibilisierung der Pflegebegutachtungsformate umgesetzt

Immer mehr Menschen haben Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Voraussetzung für den Bezug der Leistungen ist die Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst, die nach einem einheitlichen strukturierten Verfahren erfolgt, das in den Begutachtungs-Richtlinien festgelegt ist. Diese Richtlinien wurden jetzt überarbeitet: Sie ermöglichen in bestimmten Fallkonstellationen eine telefonische Begutachtung als Alternative zum Hausbesuch und treten morgen in Kraft.

„Eine qualitativ hochwertige und zeitnahe Begutachtung zur Einstufung der Pflegegrade ist für die Versicherten der entscheidende Schlüssel, um die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten zu können“, sagt Carola Engler, stellvertretende Vorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund. „Die Möglichkeit strukturierte Telefoninterviews bei Höherstufungsanträgen und Wiederholungsbegutachtungen einzusetzen, ist ein erster wichtiger Schritt, um das gestiegene Begutachtungsaufkommen bewältigen zu können. Dem müssen nun jedoch weitere folgen, um den zeitnahen Zugang zu Leistungen in jedem Fall dauerhaft sicherzustellen.“

Einsatz des Telefoninterviews hat sich bewährt und ist pflegewissenschaftlich untersucht

Gesetzliche Grundlage für die Überarbeitung der Begutachtungs-Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG). Schon vor den Diskussionen um das PUEG hat der Medizinische Dienst eine pflegewissenschaftliche Studie an den Universitäten Bielefeld und Osnabrück (Prof. Klaus Wingenfeld und Prof. Andreas Büscher) beauftragt. In dieser wurde untersucht, in welchen Fallkonstellationen das strukturierte Telefoninterview als Alternative zum Hausbesuch einsetzbar ist. Die Ergebnisse der Studie sind in die Überarbeitung der Begutachtungs-Richtlinien eingeflossen.

Das strukturierte Telefoninterview wurde vom Medizinischen Dienst bereits während der COVID-19 Pandemie entwickelt und erfolgreich eingesetzt, um die besonders gefährdeten pflegebedürftigen Personen vor Infektionen zu schützen und gleichzeitig eine zeitnahe Begutachtung und damit den schnellen Bezug von Pflegeleistungen sicherstellen zu können.

Telefoninterviews unterstützen ressourcenschonenden Einsatz von Pflegefachkräften

Der Einsatz des Telefoninterviews trägt dazu bei, trotz steigender Begutachtungszahlen und Fachkräftemangel eine qualitativ hochwertige und zeitnahe Begutachtung sicherzustellen: Zwischen 2016 und 2022 ist die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland von 3,1 Millionen auf über 5 Millionen gestiegen. Dadurch erhöhen sich auch die Auftragseingänge bei den Medizinischen Diensten: Sie stiegen in diesem Zeitraum von 1,8 Millionen auf 2,6 Millionen in 2022 − Tendenz weiter steigend. Durch den Fachkräftemangel stehen den Medizinischen Diensten immer weniger Pflegefachkräfte für die Begutachtung zur Verfügung. Um diesen Herausforderungen zu begegnen und die Versorgung der Pflegebedürftigen zeitnah gewährleisten zu können, ist eine weitere Flexibilisierung der Begutachtungsformate erforderlich.

Hintergrund

Die Begutachtungs-Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes Bund nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches treten morgen in Kraft. Sie wurden vom Medizinischen Dienst Bund am 29. September erlassen und vom Bundesministerium für Gesundheit mit Ausnahme des Kapitel 3.4 am 31. Oktober genehmigt. Kapitel 3.4 betrifft die Begutachtung bei Krisensituationen also z.B. Pandemien oder Katastrophenlagen und wird derzeit überarbeitet. Sobald dieses genehmigt ist, wird es in den Richtlinien ergänzt.

Pressekontakt
Michaela Gehms
Pressesprecherin Medizinischer Dienst Bund

Telefon: 0201 8327-115
Mobil: +49 172 3678007
E-Mail: michaela.gehms(at)md-bund.de

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