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Meldungen vom Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz

MDK-Gemeinschaft | Gemeinsame Pressemitteilung | Berlin/Essen |

Neue Aufgaben für den MDK in Gesundheit und Pflege sind in Vorbereitung

Unter dem Motto „Für Patienten und Qualität – Beitrag des MDK“ findet heute in Berlin der 3. MDK-Kongress statt. Mit Fachleuten aus Politik, Gesundheitswesen und Wissenschaft diskutiert der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) neue Ansätze für mehr Patientenorientierung sowie für die Weiterentwicklung der Qualität in der medizinischen und pflegerischen Versorgung. Im Fokus stehen die Einführung von bundesweiten MDK-Qualitätskontrollen in Krankenhäusern und die Entwicklung einer neuen MDK-Prüfung für Pflegeheime ab 2019.

„Immer mehr geht es bei unseren Aufgaben um die Prüfung der Frage, ob medizinische Leistungen in der notwendigen Qualität erbracht werden“, sagt Dr. Ulf Sengebusch, Geschäftsführer des MDK Sachsen. Das gilt besonders für den Krankenhausbereich. Der MDK kann ab 2019 mit Qualitätskontrollen beauftragt werden, um zu überprüfen, ob Klinken die Qualitätsanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) einhalten. Die MDK-Fachärztinnen und -fachärzte prüfen dann, ob die Kliniken für bestimmte Operationen, wie zum Beispiel spezielle Herzklappensysteme, die personellen und technischen Voraussetzungen erfüllen, die der G-BA dafür festgelegt hat. „Der MDK ist aufgrund seiner fachlichen Erfahrungen gut auf diese Aufgabe vorbereitet. Wir sehen hier eine Chance, die Qualität in der stationären Versorgung für die Patientinnen und Patienten zu verbessern“, erläutert Dr. Sengebusch.

Nach der erfolgreichen Umsetzung der neuen Pflegebegutachtung und den damit verbundenen Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen steht nun die Weiterentwicklung der Pflegequalitätsprüfung für Pflegeheime und ambulante Dienste an, die in den Jahren 2018 und 2019 vorbereitet und umgesetzt wird. „Das neue Prüfverfahren wird noch viel stärker als bisher die bewohnerbezogene Qualität ins Zentrum der MDK-Qualitätsprüfung rücken. Im Fokus steht: Welche Pflegequalität kommt beim pflegebedürftigen Menschen tatsächlich an?“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Themen wie die Förderung der Mobilität, die Unterstützung bei herausforderndem Verhalten und die soziale Betreuung werden künftige Prüfinhalte für den MDK sein. Und auch die sogenannte Qualitätstransparenz – also das bisherige Darstellen der Pflegequalität in Pflegenoten – wird sich grundlegend verändern. Festgestellte Qualitätsmängel, die im bisherigen Pflegenotensystem wenig transparent dargestellt sind, sollen in Zukunft für den Verbraucher besser erkennbar werden. Voraussetzung dafür ist, dass die bewohnerbezogenen Bewertungen das Maß für die Bewertung der Einrichtung werden.

Die Leistungen der Medizinischen Dienste im Überblick: Im Jahr 2017 hat der MDK im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung knapp 5,8 Millionen sozialmedizinische Stellungnahmen und Gutachten erstellt. Über 1,2 Millionen Mal beantworteten die Fachärztinnen und Fachärzte des MDK Fragen zur Arbeitsunfähigkeit, knapp 700.000 Mal Fragen zu Vorsorge und Rehabilitation und knapp 400.000 Mal zu ambulanten Leistungen sowie über 300.000 Mal zu Hilfsmitteln.

Im Bereich der Pflegeversicherung erstellten die MDK-Gutachterinnen und -gutachter über 1,8 Millionen Gutachten zur Feststellung des Grads der Pflegebedürftigkeit. Zudem prüften die MDK-Experten weit über 20.000 Pflegeheime und ambulante Pflegedienste hinsichtlich Pflegequalität.

Pressekontakt:
MDS, Pressestelle
Michaela Gehms
Tel. 0201 8327-115
Mobil: 0172 3678007
m.gehms(at)mds-ev.de


Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung. MDK-Gutachter begutachten im Auftrag der Pflegekassen gesetzlich Versicherte, wenn sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt haben. 

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